5 Jahre Garantie bei AVM – Nur mit Kaufbeleg oder Lieferschein.

Das wundert mich dann doch ein bisschen. Die von mir eigentlich als recht gut angesehene Marke AVM ist plötzlich arg restrektiv gegen Garantieansprüche eingestellt. Meine Fritz!Box 7270 funktioniert nicht mehr, startet immer wieder neu. Nunja, die Qualität hat sich von Version zu Version verschlechtert, man schaue sich nur einmal die 7370 Modelle an. Die quittieren ja laufend den Dienst.
Nunja, jedenfalls kontaktierte ich den Support, um meine Garantieansprüche geltend zu machen. AVM bietet schließlich eine freiwillige Herstellergarantie von sagenhaften 5 Jahren. Ich bräuchte dazu nur einen Kaufbeleg bzw. Lieferschein. Nunja, den habe ich aber nicht.
Ich dachte mir so schwer kann das ja nicht sein, schließlich ist das Gerät nicht mehr als 4 Jahre auf dem Markt. Also dachte ich, die Garantie gilt so oder so, kann ja nicht älter als 5 Jahre sein das Gerät.
Aber falsch gedacht: AVM besteht auf einen Nachweis. Weshalb? Ich würde verstehen wenn das Gerät wirklich schon lange auf dem Markt ist, dass dann zwingend ein Nachweis erbracht werden muss, aber so kann ich diese strenge Haltung wirklich nicht nachvollziehen.
Bleibt in Zuknuft zu überlegen, ob ich überhaupt noch Produkte von AVM kaufen soll.
a) Die Geräte können zwar immer mehr, doch zuverlässiger werden sie nicht, eher das Gegenteil. Alleine wie lange sich die Firmware der 7270 im “Betastadium” befand, unglaublich. Da dienten zahlende Kunden als Tester um Fehler zu finden.
b) Die Einstellung zur freiwilligen Garantie von 5 Jahren. Wenn bitte richtig.
c) Der Preis. Billig ist ein AVM Gerät nicht, früher zwar wegen Qualität und Zuverlässigkeit gerne gezahlt, doch heute? Vergleiche mit Punkt a.

14 Comments

  1. Julian

    Na dann such dir doch mal ne halbwegs preiswerte alternative. Was preis/Leistung angeht ist avm saugeil und 5 jahre garantie? also bitte woanderst bekommste 3 jahre wenn überhaupt und da brauchste zwingend nen beleg. Naja manchen leuten kann mann es wohl nicht recht machen

  2. … [Trackback]…

    […] Informations on that Topic: thomasheinz.net/5-jahre-garantie-bei-avm-nur-mit-kaufbeleg-oder-lieferschein/ […]…

  3. David

    Vllt geht es auch einfach darum und evtl geklaute Ware auszuschliessen! 😉

  4. werner

    Hallo, habe den gleichen Trödel. Scheint irgendwie nur ein Werbegeck zu sein. Wer hebt schon über viele Jahre den Kaufbeleg auf? Dummerweise läßt sich die Box auch nicht reparieren – also wegwerfen. Kein gutes Aushängeschild für AVM!

  5. Stefan

    Warum regt ihr euch alle so auf?!

    Wer seinen Kaufbeleg verliert, ist selbst schuld. o.O

  6. Ansman

    Also ich denk ich bin grad im falschen Film. Ihr als Kunden seit dafür verantwortlich euren Kaufbeleg aufzuheben. Der Hersteller will diesen für einen Garantieanspruch immer haben, damit er sieht das du dieses Gerät rechtmäßig erworben hast. Man könnte das Gerät ja auch z.B. bei MediaMarkt geklaut haben.
    Wie seit ihr denn eigentlich drauf.
    Da ist eine Firma so großzügig und gibt 5 Jahre Garantie und ihr mekert weil ihr euren kack Kassenbon zu dumm seit zum aufheben.
    Wie behindert ist die Menschheit eigentlich. (bin selber Deutscher) Aber an der Stelle kann man nur sagen, typisch Deutscher. erstmal mekern und selber dran schuld sein, weil er sein eigenen Scheiß nicht aufhebt. DU ALS KUNDE BIST VERPFLICHTET DEN KAUF NACHZUWEISEN, egal wie lange ein Gerät am Markt ist. UNGLAUBLICH

  7. avmisgeil

    Ich hab seit es die Firma AVM gibt von denen Produkte, für meinen Freundeskreis und auch als ich noch Gewerbe hatte.
    War mit AVM immer zufrieden, die Defekte die ich hatte, wurden alle MIT KAUFBELEG problemlos umgetauscht, sogar Vorausversand.
    Viele BETRÜGER haben bei Ebay und sonst wo defekte, günstige Fritzboxen usw. gekauft und wollten diese dann reklamieren. Das geht halt nicht und ich halt meine Quittungen alle auf da ich wies, wie lange Garantie bzw. Gewährleistung auf das Produkt ist. Also nicht meckern, sondern sich auch mal die andere Seite überdenken.
    Ich bin überzeugt und ziehe weiterhin AVM-Produkte anderen vor.
    Viel Spaß euch allen.

  8. wbillib

    Normalerweise ist ein nicht vorhandener Kaufbeleg kein Problem,
    jede Firma ist nach dem Handelsrecht verpflichtet, auf Nachfrage jederzeit eine Zweitschrift auszufertigen, man muss nur das ungefähre Kaufdatum angeben, damit die Buchhaltung den Kaufvorgang feststellen kann, es besteht 10 Jahre Aufbewahrungspflicht der Buchhaltung.

    Doch der Kaufbeleg ist nicht das einzige Problem,
    das eigentliche Problem ist die Tatsache, das der Käufer von AVM nicht unterstützt wird bei der Feststellung, ob er überhaupt einen Garantieanspruch hat.
    AVM lässt die “möglichen Garantiefälle” erstmal Box und Beleg einsenden,
    bis sie einem schliesslich sagen, April April,
    die Firma, von der sie gekauft haben, erkennen wir nicht an.

    weiter geht das Abenteuer Herstellergarantie :
    AVM unterscheidet bei Fritzboxen zB. fritzbox 7390, zwischen verschiedenen Produktionen,
    so haben Lieferungen an 1&1 eine eigene Artikelnummer, und all diese Sonder Editionen werden bei AVM als OEM Produkte bezeichnet, die keine 5 Jahre Herrstellergarantie haben.

    Noch komplizierter wird es bei der Fritzbox 7390 International Artikel Nummer 20002484,
    dort steht zwar unten rechts in der AVM Beschreibung — 5 Jahre Garantie —
    http://en.avm.de/products/fritzbox/fritzbox-7390/technical-data/

    doch laut Auskunft von AVM bekommt man diese Herstellergarantie nur, wenn man das Produkt von einem “lizensierten AVM Händler” gekauft hat.

    Hat man das nicht, wird der Kaufbeleg von der Firma von AVM nicht anerkannt.

    Wenn man nun die 62 Fritzbox-Käufer von dieser ebay Firma sich ansieht,
    http://www.ebay.de/itm/AVM-FRITZ-Box-Fritzbox-Fritz-Box-7390-International-VDSL-Router-ANNEX-A-B-NEU-/231201294353

    1. steht da eine Herstellernummer: 20002517, also OEM Ware, die von der Herstellergarantie ausgeschlossen ist,
    2. steht da zwar im ebay Angebot : 5 jahre Herstellergarantie, aber in Wirklichkeit wird jeder in die Röhre sehen, weil AVM keine gibt.

    Abschliessend muss man sagen, AVM könnte zwar für Klarheit sorgen, und klar auf ihrer Webseite zeigen, was Sache ist, – doch leider unterlassen sie das,
    sie schreiben :

    —Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch zu Ihrem Produkt. —
    http://avm.de/service/garantiebedingungen/

    doch Handbücher haben keine Geräte-Seriennummer und sind deshalb austauschbar.

    Damit nimmt AVM die Rechtsunsicherheit bei den Verbrauchern billigend in Kauf.

  9. Fluse

    In Deutschland werden zum Nachweis von Steuern oder Kaufpreis ein Beleg erstellt.
    Man nennt es Kassenbon, Rechnung oder Quittung.

    Laut deutschem Recht stehen die AGB´s nicht über dem Gesetz.
    Ein Kaufbeleg kann somit auch eine Eidesstattliche Versicherung sein, die von einem selbst oder einem Zeugen schriftlich abgegeben wird, dass das Gerät zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben wurde.

    Sofern eine AVM Fritzbox mit 5 Jahren Garantie vom Hersteller angepriesen wird, ist nach 3 maligen Reparaturversuchen und gleichzeitiger Angkündigung eines Ersatzkaufes der Käufer berechtigt, den Neukauf des leistungsgleichen Gerätes dem Unternehmen in Rechnung zu stellen, welches die Garantie ausgesprochen hat.

    Dies kann 1&1, AVM oder vielleicht auch der Ebay Händler sein.

    Um dann den Kaufpreis des Ersatzgerätes zurückzuerhalten, muss man sich dann in der Regel eines Rechtsbeistandes bemühen.

  10. bebe

    @ wbillib Das mit der OEM Ware ist völlig normal. Die Ware wird ja explizit für einen Kunden hergestellt und gebranded. AVM hat mit der Box so erstmal nichts mehr zu tun, weil es sich um “neue” Ware für einen anderen Anbieter handelt.

  11. Das Thema ist schon alt, aber ich muss trotzdem noch meinen Senf dazugeben.
    Ich selbst bin AVM Premium-Partner und vertreibe AVM-Produkte.
    Weit über 500 FritzBoxen haben durch mich ihren Weg zu Kunden gefunden.
    Defekte treten ab un an auf, das ist jedoch prozentual gesehen sehr selten.
    Es sind vielleicht 2% der FritzBoxen, was für ein Gerät, das bei jedem Wetter 24 Stunden rund um die Uhr läuft, schon enorm ist.
    Dazu kommt, dass AVM die FritzBoxen sehr sehr lange mit Updates versorgt.
    Sogar die mittlerweile uralte 7390 bekommt noch Sicherheitsupdates (mehr ist Leistungstechnisch nicht drin).
    Die meisten Defekte, dich ich gesehen habe, sind auf Überspannung bei Gewittern zurückzuführen.

    Alle Rücksendungen (egal, ob FritzBoxen, Powerline-Adapter, WLAN-Repeater oder FritzFons) wurden von AVM ohne mit der Wimper zu zucken ausgetauscht. Bei Boxen in der Regel gegen Generalüberholte Modelle, alles andere gegen Neuware.
    Immer war die Rechnung, die ich dem Kunden ausgestellt hatte, ausreichend.
    Keine Fragen, woher ich die Geräte bezogen hatte, keine Differenzierung nach Quelle oder Händler.

    Wer seine Boxen bei eBay als Grauware bezieht, darf sich nciht wundern.
    Das ist etwas, was man bei fast allen Elektronik-Herstellern vorfindet. Samsung etwa verweigert auch die Garantie, wenn ich als Deutscher ein nicht-EMEA-Gerät (also nicht für Europa, Mittleren Osten und Asien vorgesehen) reklamiere.
    Kyocera macht da sogar schon Unterschiede in den unterstützten Tonerkartuschen für die Laserdrucker.

    Wer also seine FritzBox ganz normal über einen offiziellen Kanal als Neuware innerhalb Deutschlands bezieht und seinen Kaufbeleg für die Garantiezeit brav aufbewahrt, bekommt den tollen Support von AVM.

    Wie schon häufiger genannt ist das die bei allen Herstellern übliche Absicherung gegen Schurken und Schmarotzer, die etwa defekte Boxen billig bei eBay kaufen und versuchen, die in funktionierende zu wandeln.
    Wenn der eBay-Verkäufer seinen Kaufbeleg noch hätte, wäre ihm der Verkauf eines funktionierenden Gerätes möglich gewesen.
    Dass die Box vielleicht erst drei Monate alt ist, spielt dabei keine Rolle. Man muss mit dem Kaufbeleg nicht hauptsächlich das Alter nachweisen, sondern eben auch die Inhaberschaft.
    Das Alter seiner FritzBox kann jeder selbst prüfen:
    https://www.router-faq.de/?id=fb&fb=fbdate
    AVM erteilt die Garantie übrigens ausschließlich nach dem Kaufbeleg, und nicht nach dem Alter.
    Damit ist zum Beispiel auch eine Box, die zwei Jahre beim Händler im Lager lag, ab dem Kaufdatum für 5 Jahre von der Garantie abgedeckt.

  12. Frank

    @David
    Das Thema ist schon alt, aber ich muss trotzdem noch meinen Senf (mittelscharf) dazugeben.

    Zunächst ist die Garantie ein freiwillige Sache des Herstellers.
    Dies soll den Käufer (wie auch den “Schurken und Schmarotzer”) z. B. von der Qualität des Produkts überzeugen.
    5 Jahre Garantie können ein Kaufargument sein, womit AVM sich ggf. von Mitbewerbern abhebt.

    Also schaue ich in die Garantiebedingungen des Produkts.
    Hier z. B. ein Auszug Fritzbox 5490

    “Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts 5 Jahre Garantie
    auf die Hardware. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum
    durch den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit
    durch Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen
    nachweisen. Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag sowie
    gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
    usw…..”
    Das Alter seiner FritzBox kann jeder selbst prüfen:
    https://www.router-faq.de/?id=fb&fb=fbdate

    Da es dem Text nach um die Einhaltung der Garantiezeit geht, ist das Produktionsdatum auch geeignet
    (..vergleichbarer Unterlagen) den geforderten Nachweis zu erbringen.

    Auch wenn ich eine Box bei Ebay oder auf dem Flohmarkt gekauft bzw. geschenkt bekommen habe, bin ich Eigentümer der Ware und habe o. g. Garantieanspruch. Aber das Eigentum ist noch nicht einmal die Voraussetzung, sondern der Besitz der Hardware ist hier ausreichend.

    Wenn aber AVM argumentieren sollte, dass die Box mit der SN XYZ bei ihnen aus dem Lager geklaut wurde und den Nachweis erbringt….dann hatte der Anspruchsteller mal eine Box und ggf. ein weiteres Problem.

    Garantieren wird der Hersteller wohl nicht, bei dem Betrieb
    z. B. “bei jedem Wetter 24 Stunden rund um die Uhr läuft…)”.
    Siehe (freiwillige) Garantiebedingungen.

    Die ist meine private Sicht hierzu.
    Übrigens, ich hebe meine Kassenbons auf.
    Und so mancher Hersteller und Verkäufer hat schon große Augen gemacht.

    LG

  13. AVM-User

    Ich finde es auch gut in Hinsicht auf Diebesgut zu identifizieren,mit den Kaufnachweisen. Ich habe schon immer AVM Produkte bevorzugt
    (Beginnend mit ISDN-Karten).Wenn jemand bei Ebay eine 2 Jahre alte, defekte, Fritzbox kauft, die jemand wegwerfen würde, anstatt sie selbst aus irgendwelchen Gründen einzusenden,dann sind doch diese Käufer keine
    Schurken sondern aus meiner Perspektive gesehen sogar Vermeider von weiterem Elektroschrott (Stichwort:Nachhaltigkeit).Wenn über das Produktionsdatum und eine Versiegelung klar ausgeschlossen werden kann,dass das Gerät nicht älter ist als 5 Jahre sein kann,wäre doch auch ein Kulanzantrag gestellt.Es gibt ja auch keine neue Box,sondern eine generalüberholte zurück.Aber aus diesem Grund hebe ich den Karton mit dem Bon drin auf.Der ist nicht so gross,dass ich nicht im Schränchen einen Platz finden würde.
    Aber wie bereits erwähnt. 5 Jahre Garantie als Kaufanreiz senden,aber dann Probleme machen wäre nicht förderlich.
    Qualität ist wenn der Kunde zurück kommt,und nicht die Ware.
    Trotzdem viel Spass mit euren AVM Geräten
    Viele Grüse

  14. Haynes

    So ein Schmarrn,man kann anhand der Seriennummer herausfinden wie alt ,wo und wann das Produkt das Haus verlassen haftunfähig ehrlich gesagt wie oft werden Router entwendet also ist eigentlich ein Kassenbonnachweis eher ein Versuch diese sogenannte freiwillige Herstellergarantie zu umgehen.Ob ich das Ding bei eBay für 10 Euro gekauft habe ist doch Nebensache da Garantie auf ein defektes Gerät Garantie ist.

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